Anspruch auf Notbetreuung:
Die angebotene Notbetreuung richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Sie sollte nur in Anspruch genommen werden, sofern es keinerlei anderweitige Möglichkeiten zur Betreuung des Kindes/der Kinder gibt! Anspruch haben grundsätzlich alleinerziehende Eltern sowie Eltern mit systemrelevanten Tätigkeiten. Eine Aufstellung der systemrelevanten Berufsgruppen finden Sie hier. Es reicht, wenn ein Elternteil eine entsprechende Tätigkeit ausübt! Es findet z.Z. keine Hortbetreuung statt. D. h. Hortverträge und entsprechende Betreuungsmodule sind nicht relevant!
Betreuungszeiten:
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 gilt die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 gilt die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Nur mit einem entsprechenden Arbeitgebernachweis kann darüber hinaus eine Früh-oder Spätbetreuung in Anspruch genommen werden!
Beantragung der Notbetreuung:
Wenn bei Ihnen Anspruch auf Notbetreuung besteht, füllen Sie bitte dieses Formular aus und geben es in der Notbetreuung ab.
Ort der Notbetreuung:
Die Notbetreuung findet im MEB (Modularer Ergänzungsbau – weißes Gebäude) und Haupthaus statt.
MEB
2. OG 1. Klassen
EG 2. Klassen
Haupthaus
UG 4. – 6. Klassen
Oberste OG. 3. Klassen
Die An-und Abmeldung der Kinder erfolgt vor dem Eingang bzw. im Eingangsbereich! Eine Klingel steht zur Verfügung.
Tagesablauf/ Mittagessen:
Am Vormittag werden die mitgebrachten Aufgaben bearbeitet, mit ausreichenden Pausen zwischendurch. Dann erfolgt das Mittagsband zwischen 11:30 – 13:30 Uhr. Am Nachmittag finden Freizeitangebote statt.
Die Durchführung der Lernbegleitung obliegt der Verantwortung der Lehrkräfte. Teilweise übernehmen diese Aufgabe Erzieher/innen im Rahmen der Notbetreuung.
Mitzubringen:
Lernaufgaben und entsprechende Materialien
Vesper und Trinkflasche
Notfallnummern u. Vollmachten
evt. Wechselsachen
Die Kinder dürfen auch Bücher u.ä. mitnehmen.
Neueste Kommentare